Elektronische Gesundheitskarte

Gespeichert von Erik Wegner am/um
Aufmacherbild

Heute hat mir die Krankenkasse wieder geschrieben: Ich solle doch endlich ein Foto einsenden, denn am 01.01.2014 sei die eGK der einzig gültige Versicherungsnachweis.

Pünktlich dazu schreibt SPON:

Dieser Darstellung widerspricht die KBV: "Es ist nicht so, dass die alte Karte nach dem 1. Januar 2014 nicht mehr eingesetzt werden kann", sagte KBV-Sprecher Roland Stahl am Dienstag. Beim GKV-Spitzenverband wurde dies bestätigt: "Ärzte können bis zum 1. Oktober 2014 mit der alten Karte arbeiten und auch abrechnen."

Nun bin ich am überlegen, wie ich weiter vorgehe. Eventuell folge ich der Idee des CCC (Abschnitt Ich will keine eGK, was kann ich tun?). Dazu habe ich folgende Entwürfe vorbereitet:

VerpixeltWeichgezeichnetZensiertRückseite

Welche Möglichkeiten gibt es noch, kreativ zu sein? Ich freue mich auf Kommentare.

Einsortiert unter

Kommentare

Permalink

Wie bei heise.de und www.stoppt-die-e-card.de empfohlen, frage ich nun bei der Krankenkasse nach der Rechtsgrundlage nach.

Außerdem ist dort vermerkt, dass für notorische Verweigerer die Möglichkeit besteht, für jedes Quartal einen schriftlichen Behandlungsausweis anzufordern, der ebenfalls den Versicherungsstatus dokumentiert.

Permalink

heise.de meldet:
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) weist in der aktuellen Ausgabe ihrer Mitgliederzeitschrift KVB-Forum (PDF-Datei, Seite 3) darauf hin, dass alte Krankenversichertenkarten bis zum aufgedruckten Verfallsdatum ihre Gültigkeit behalten. Die anderslautende Darstellung des GKV-Spitzenverbands der Krankenkassen sei falsch.
Die Meldung: http://heise.de/-2064106
Permalink

So steht es auf SPON:
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass Patienten, die auch nach dem 1. Oktober noch keine eGK besitzen, weiterhin mit der alten Karte zum Arzt gehen können. Auch Versicherte ohne eGK sind demnach leistungsberechtigt. Die bisherigen Krankenversicherungskarten behalten ihre Gültigkeit entsprechend des aufgedruckten Ablaufdatums und können von den Geräten in der Praxis weiterhin eingelesen werden.