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Wie bei heise.de und www.stoppt-die-e-card.de empfohlen, frage ich nun bei der Krankenkasse nach der Rechtsgrundlage nach.

Außerdem ist dort vermerkt, dass für notorische Verweigerer die Möglichkeit besteht, für jedes Quartal einen schriftlichen Behandlungsausweis anzufordern, der ebenfalls den Versicherungsstatus dokumentiert.

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