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So steht es auf SPON:
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass Patienten, die auch nach dem 1. Oktober noch keine eGK besitzen, weiterhin mit der alten Karte zum Arzt gehen können. Auch Versicherte ohne eGK sind demnach leistungsberechtigt. Die bisherigen Krankenversicherungskarten behalten ihre Gültigkeit entsprechend des aufgedruckten Ablaufdatums und können von den Geräten in der Praxis weiterhin eingelesen werden.
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