Lesetipp: Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung

Gespeichert von Erik Wegner am/um
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Der Spiegel-Online-Kommentar trifft es gut auf den Punkt.

Welche Gefahren gehen vom geplanten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus? Was bedeuten die Beteuerungen der Verantwortlichen, die den Gesetzesvorschlag immer wieder als nutzbringend darstellen?

Dazu sehr lesenswert der Kommentar auf Spiegel Online: www.spiegel.de/article.do?id=1035670

Meine Beweggründe gegen dieses Gesetzesvorhaben sind:

  • Sie wirkt – in Frankreich im Januar nochmals bewiesen – schlicht nicht gegen Terrorismus.
  • Polizei und Justiz können schon heute auf die von Providern freiwillig gespeicherten Verkehrsdaten und auf jede Menge Inhaltsdaten zugreifen.
  • 2011 veröffentlichte das Max-Planck-Institut in Freiburg (MPI) eine Studie zu den Erfolgen der Vorratsdatenspeicherung – Ergebnis: Ein positiver Effekt selbst einer sechsmonatigen Speicherung auf die Strafverfolgung lässt sich nicht nachweisen.
  • Die Vorratsdatenspeicherung ist die Überschreitung der Grenze zur Überwachungsgesellschaft. Ihre Verhältnismäßigkeit zwischen Eingriffen in die Grundrechte und der Wirksamkeit ist an keiner Stelle gegeben.

Bleibt nur zu hoffen, dass aller Protest oder spätestens die nächste Klage vor dem BGH Erfolg hat. Sonst bleibt wie angerissen nur der Weg in die »Kriminalität«.

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